Kindergartenfotografie DSGVO konform – Bild 1

Kindergartenfotografie und Datenschutz

Kinder unterliegen einem besonderen Schutz. Hierzu ist es notwendig die Gesetze zur DSGVO, BDSG und KUG anzuwenden. Die DSGVO ist dann anwendbar, wenn die Fotografien digital gefertigt wurden, eingescannt wurden oder in einem analogen Dateisystem verwaltet werden, also z.B. in Karteikarten oder auf eine andere Art sortiert sind. Sind darüber hinaus auch noch digitale Metadaten wie etwa Ort, Zeitpunkt der Aufnahme in den EXIF- und/oder den IPTC-Dateien gespeichert, sind auch diese Information personenbezogene Daten. Die DSGVO gilt auch für die weitere Verarbeitung von Fotos

  • die Bildbearbeitung
  • die Verschlagwortung
  • das Speichern und Archivieren der Bilddateien samt Backup
  • der Upload der Bilddateien in einen Cloudspeicher oder auf einer Webseite
  • die Übermittlung an einen Online-Printdienstleister
  • die Übermittlung an eine Bildagentur oder eine Werbeagentur

Ohne Einverständnis, kein Bild; so einfach handhaben wir von Kleine-Fotohelden unseren Ablauf im Einklang mit der DSGVO.

Wie ist der Ablauf bei Kleine-Fotohelden in Sachen Datenschutz

Wir fotografieren ausschließlich mit Einverständniserklärung der Eltern, respektive der Erziehungsberechtigten. Wozu hier bereits eine Unterscheidung und Einschränkung? Wir haben keinen Kenntnisstand über die jeweiligen Familienverhältnisse. Es existieren diverse Urteile bei getrenntlebenden Eltern bezogen auf den Datenschutz und Wahrung der Privatsphäre der Kinder. Wir Fotografen benötigen für jedes Kind, das fotografiert wird, ein schriftliches Einverständnis. Dazu wird vor dem geplanten Termin ein Infopaket, in welcher die Aushänge für die Unterschriften, das Formular zu Online-Registrierung und ein kleiner Merkzettel, wozu die Unterschriften benötigt werden, dem Kindergarten zugesandt.

Die Bilder der Kinder werden mittels QR Code sicher und unter Einhaltung des Datenschutzes im Onlineshop abgelegt. Jedes Kind bekommt ein eigenes Album.
Hier ist es nur dem Inhaber des Codes für das entsprechende Album möglich, dieses zu öffnen. Somit hat jeder von Ihnen die Möglichkeit seine Lieblingsbilder in der gewünschten Bildgröße und Bilderanzahl zu erwerben. Auch beim Datenkauf, der heutzutage viel gewünscht ist, findet der Download der Daten über einen deutschen Server statt. Allerdings verlangt die digitale Transformation auch strengere Datenschutzvorschriften und daher auch hier Ihr Einverständnis zum Fotografieren Ihres Kindes, zum Einstellen in diese Onlinegalerie (Deutscher Server. Es können nur Kinder einzeln und in der Gruppe fotografiert werden, deren unterschriebenes Einverständnis uns vorliegt.

Die Produktion von einzelnen Produkten erfolgt bei entsprechenden Laboren, ebenfalls unter Einhaltung des Datenschutzes. Mit jedem unserer Partner haben wir einen entsprechenden Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unsere Partner haben ebenfalls mit ihren Sub-Unternehmern einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgeschlossen.

Datenschutz und Kinderfotos: Krippen, Kindergärten und Schulen

Rechtsgrundlage für den Datenschutz der Kinder ist primär Art. 8 DSGVO. Art. 8 DSGVO klärt insbesondere in Absatz 1, was für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Datenschutz für Kinder gilt. Dabei sind grundsätzlich zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Das Kind hat das 16. Lebensjahr vollendet – die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist rechtmäßig.
  • Das Kind hat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet – die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung kindlicher personenbezogener Daten ist von der Einwilligung der Eltern für das Kind oder mit dessen Zustimmung abhängig.

Datenschutz soll nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen schützen. Hier ist immer wieder das Thema „Fotos“ relevant. Fotos sind personenbezogene Daten und daneben durch andere Rechte wie das Kunsturhebergesetz zusätzlich geschützt. Wer Aufnahmen fremder Kinder veröffentlicht, zum Beispiel Homepage, Facebook, Instagram und auch die Pinnwand im Kindergarten, etc, ist angehalten besonders umsichtig zu sein sowie das Thema Kinder und DSGVO zu beherrschen:

Das Aufnehmen von Kinderfotos unterliegt im Kontext des Themas Kinder und Datenschutz ebenso wie die spätere Präsentation solcher Fotos der Einwilligung durch die Eltern und Erziehungsberechtigten. Hier ist auch für Privatpersonen Vorsicht geboten, wenn etwa auf Fotos der eigenen Kinder fremde Kinder zu sehen sind (Achtung auch im Foto-Hintergrund!) und diese Fotos beispielsweise später in sozialen Netzwerken gepostet werden. Es muss eine Einwilligung der sorgeberechtigten Elternteile vorliegen. Wichtig: Diese kann jederzeit widerrufen werden.

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